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   OVG Sachsen, 08.01.2016 - 3 A 474/15   

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https://dejure.org/2016,2794
OVG Sachsen, 08.01.2016 - 3 A 474/15 (https://dejure.org/2016,2794)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 08.01.2016 - 3 A 474/15 (https://dejure.org/2016,2794)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 08. Januar 2016 - 3 A 474/15 (https://dejure.org/2016,2794)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    Abs. 1 AO; § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO
    Grundsteuer; Haftungsbescheid; Bestimmtheit; Inhaltsadressat; Zulassungsbegründung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.01.2016 - 3 A 474/15
    Klägerin ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die als (Außen-)Gesellschaft eigene Rechtsfähigkeit besitzt (vgl. BGH, Urt. v. 29. Januar 2001 - II ZR 331/00 -, juris Rn. 5 ff.).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.01.2016 - 3 A 474/15
    Ernstliche Zweifel in dem genannten Sinne sind anzunehmen, wenn der Antragsteller des Zulassungsverfahrens tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens zumindest als ungewiss erscheint (SächsOVG, Beschl. v. 8. Januar 2010 - 3 B 197/07 -, juris; BVerfG, Beschl. v. 23. Juni 2000, DVBl. 2000, 1458; Beschl. v. 10. September 2009, NJW 2009, 3642).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.01.2016 - 3 A 474/15
    Ernstliche Zweifel in dem genannten Sinne sind anzunehmen, wenn der Antragsteller des Zulassungsverfahrens tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens zumindest als ungewiss erscheint (SächsOVG, Beschl. v. 8. Januar 2010 - 3 B 197/07 -, juris; BVerfG, Beschl. v. 23. Juni 2000, DVBl. 2000, 1458; Beschl. v. 10. September 2009, NJW 2009, 3642).
  • BVerfG, 24.08.2010 - 1 BvR 2309/09

    Zu den Anforderungen des Art 19 Abs 4 GG an die Auslegung eines

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.01.2016 - 3 A 474/15
    Jedoch dürfen die Anforderungen an die Begründung eines Zulassungsantrags im Lichte von Art. 19 Abs. 4 GG nicht überspannt werden (BVerfG, Beschl. v. 24. August 2010 - 1 BvR 2309/09 -, juris Rn. 10 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 28.11.2012 - 3 A 937/10

    Erstreckung des Auskunftsverweigerungsrechts i.S.d. § 8 Abs. 9 S. 3 GPSG (§ 28

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.01.2016 - 3 A 474/15
    Der Antragsteller muss sich mit den Argumenten, die das Verwaltungsgericht für die angegriffene Rechtsauffassung oder Sachverhaltsdarstellung und -würdigung angeführt hat, inhaltlich auseinandersetzen und aufzeigen, warum sie aus seiner Sicht nicht tragfähig sind (SächsOVG, Beschl. v. 28. November 2012 - 3 A 937/10 -, juris m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 08.01.2010 - 3 B 197/07

    Beweiswürdigung durch das erstinstanzliche Gericht und Zulassung der Berufung

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.01.2016 - 3 A 474/15
    Ernstliche Zweifel in dem genannten Sinne sind anzunehmen, wenn der Antragsteller des Zulassungsverfahrens tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens zumindest als ungewiss erscheint (SächsOVG, Beschl. v. 8. Januar 2010 - 3 B 197/07 -, juris; BVerfG, Beschl. v. 23. Juni 2000, DVBl. 2000, 1458; Beschl. v. 10. September 2009, NJW 2009, 3642).
  • BFH, 29.08.2012 - XI R 40/10

    Eine "XY-Bau-GmbH i. G." kann bei einer Adressierung des Umsatzsteuerbescheides

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.01.2016 - 3 A 474/15
    Konstituierender Bestandteil jedes Verwaltungsakts ist daher die Angabe des Inhaltsadressaten, d. h. desjenigen, demgegenüber der Einzelfall geregelt werden soll (BFH, Urt. v. 29. August 2012 - XI R 40/10 -, juris Rn. 17 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 23.09.2015 - 3 A 570/14

    Darlegungsanforderungen im Berufungszulassungsverfahren; Verwertbarkeit von

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.01.2016 - 3 A 474/15
    Eine sinngemäße Geltendmachung eines Zulassungsgrundes kommt auch dann in Betracht, wenn sich der Rechtsmittelführer erfolglos auf einen anderen Zulassungsgrund beruft, aber der Sache nach den erfolgversprechenden Zulassungsgrund vorträgt (BVerfG a. a. O. Rn. 13; Seibert a. a. O. Rn. 189 f. m. w. N.; SächsOVG, Beschl. v. 23. September 2015 - 3 A 570/14 -, juris Rn. 6 f.).
  • OVG Sachsen, 19.02.2018 - 3 A 580/16

    Vereinsverbot; Beschlagnahme; Sicherstellung; Gewahrsam; Vereinsvermögen;

    Setzt sich der Antragsteller - wie hier - fallbezogen und substantiiert mit den Erwägungen des Verwaltungsgerichts auseinander, kann regelmäßig angenommen werden, dass er sich auf den Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung bezieht (st. Rspr des Senats: vgl. SächsOVG, Beschl. v. 10. Oktober 2017 - 3 A 562/16 -, juris Rn. 2 f.; Beschl. v. 8. Januar 2016 - 3 A 474/15 -, juris Rn. 2 f.; Beschl. v. 23. September 2015 - 3 A 570/14 -, juris Rn. 6 f.).
  • OVG Sachsen, 11.10.2017 - 3 A 562/16

    Pannenhilfe; Frontblitzleuchte; Zulassungsgrund; Darlegungsgebot

    Ihr Vorbringen, auf dessen Prüfung das Oberverwaltungsgericht gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 Satz 2 VwGO beschränkt ist, lässt nicht erkennen, dass der zwar ohne konkrete Benennung, aber jedenfalls sinngemäß (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 8. Januar 2016 - 3 A 474/15 -, juris Rn. 2 f. m. w. N.) geltend gemachte Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gegeben ist.

    Eine sinngemäße Geltendmachung eines Zulassungsgrundes kommt im Übrigen auch dann in Betracht, wenn sich der Rechtsmittelführer erfolglos auf einen anderen Zulassungsgrund beruft, aber der Sache nach den erfolgversprechenden Zulassungsgrund ordnungsgemäß vorträgt (BVerfG a. a. O. Rn. 13; Seibert a. a. O. Rn. 189 f. m. w. N.; SächsOVG, 8. Januar 2016 - 3 A 474/15 -, juris Rn. 2 f.; Beschl. v. 23. September 2015 - 3 A 570/14 -, juris Rn. 6 f.).

  • OVG Sachsen, 27.10.2016 - 3 A 385/15

    Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit; Fahrtenbuchauflage; geeichtes

    Ihr Vorbringen, auf dessen Prüfung das Oberverwaltungsgericht gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 Satz 2 VwGO beschränkt ist, lässt nicht erkennen, dass der von Klägerin ohne konkrete Benennung, aber jedenfalls sinngemäß (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 8. Januar 2016 - 3 A 474/15 -, juris Rn. 2 f. m. w. N.) allein geltend gemachte Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des verwaltungsgerichtlichen Urteils nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gegeben ist.
  • OVG Sachsen, 05.08.2021 - 3 A 351/21

    Elternbeitrag; Kindertageseinrichtung; Zählkind; gemeinsamer Haushalt; Wohnsitz;

    Eine sinngemäße Geltendmachung eines Zulassungsgrundes kommt auch dann in Betracht, wenn sich der Antragsteller erfolglos auf einen anderen Zulassungsgrund beruft, aber der Sache nach den erfolgversprechenden Zulassungsgrund vorträgt (SächsOVG, Beschl. v. 23. September 2015 - 3 A 570/14 -, juris Rn. 6 f.; Beschl. v. 8. Januar 2016 - 3 A 474/15 -, juris Rn. 2 ff. m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 20.07.2017 - 3 A 670/16

    Erkennungsdienstliche Behandlung

    Sein Vorbringen, auf dessen Prüfung das Oberverwaltungsgericht gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 Satz 2 VwGO beschränkt ist, lässt nicht erkennen, dass der vom Kläger ohne konkrete Benennung, aber jedenfalls sinngemäß (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 8. Januar 2016 - 3 A 474/15 -, juris Rn. 2 f. m. w. N.) allein geltend gemachte Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des verwaltungsgerichtlichen Urteils nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gegeben ist.
  • OVG Sachsen, 27.10.2016 - 3 A 330/15

    Versammlung; Fortsetzungsfeststellungsklage; Verwirkung; Treu und Glauben;

    Ihr Vorbringen, auf dessen Prüfung das Oberverwaltungsgericht gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 Satz 2 VwGO beschränkt ist, lässt nicht erkennen, dass der von Klägerin ohne konkrete Benennung, aber jedenfalls sinngemäß (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 8. Januar 2016 - 3 A 474/15 -, juris Rn. 2 f. m. w. N.) allein geltend gemachte Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des verwaltungsgerichtlichen Urteils nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gegeben ist.
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